Ab 01.01.2022 Neue Mieterschutzverordnung in Bayern

Der bayerische Ministerrat hat gestern die Verlängerung und Erweiterung der bayerischen Mieter-schutzverordnung beschlossen. Diese regelt, dass in nunmehr 203 bayrischen Gemeinden die Deckelung der Mietpreise bei Neuvermietung gilt: die so genannte Mietpreisbremse. Sie regelt aber auch, dass die Kündigungssperrfrist bei Umwandlung von weiterhin 10 Jahren gilt. „Wir begrüßen, dass die Kündigungssperrfrist verlängert wurde und die Gebiete, in denen die Mietpreisbremse gelten soll von 162 auf 203 Gemeinden erweitert wurde. Diese Mietpreisbremse stellt Rechtssicherheit bis 2025 her“, so Monika Schmid-Balzert., Geschäftsführerin des DMB Landesverband Bayern e.V..
„Die Verlängerung begrüßen wir ausdrücklich, alles andere wäre für die Mieter ein harter Brocken gewesen“, so Monika Schmid-Balzert weiter.
Die GebieteVO umfasst nun rund 10 Prozent der bayerischen Gemeinden.
„Dies zeigt sehr deutlich, dass die Probleme auf dem Mietmarkt zunehmen. Immerhin wurde die Verordnung um 25 Prozent erweitert“, so Monika Schmid-Balzert weiter.


Sie appelliert auch an die neue Bundesregierung: „Setzen Sie die Senkung der Kappungsgrenze von 15 Prozent auf 11 Prozent schnellstmöglich um und verlängern Sie wie angekündigt das Gesetz bis 2029!“
Das führt zwar nicht zu einem Mietenstopp, aber zu einer Erleichterung der Mieter:innen in angespannten Märkten.
Dennoch brauchen wir weitere umfassende Maßnahmen, um einen faktischen Mietenstopp zu erreichen, wie:
1. Soziales Bodenrecht
2. Wohnungsgemeinnützigkeit
3. Neubau im bezahlbaren Segment


Der DMB Landesverband Bayern e.V. unterstützt weiterhin die Kampagne „Mietenstopp! Denn Dein Zuhause steht auf dem Spiel“ (www.mietenstopp.de), die 2022 auf alle Fälle weitermachen wird.
Wir haben zusammengefasst, was die Mieter in Bayern zur MieterschutzVO wissen müssen:
– Mit der Mietpreisbremse dürfen Mieten bei Neuvermietungen höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Diese ist für viele Gemeinden am Mietspiegel ablesbar. Wichtig: Je nach Lage, Baujahr und Ausstattung gilt für Ihre Wohnung eine andere ortsübliche Miete. Deswegen
die Miete genau im Mietspiegel ermitteln – und sich bei Bedarf vom örtlich zuständigen Mieterverein helfen lassen.
– Die Mietpreisbremse gilt auch für möblierte Wohnungen. Lassen Sie sich von Experten wie dem Mieterverein berechnen, welcher Möblierungs-Aufschlag angemessen ist.
– Der Vermieter muss vor Vertragsabschluss unaufgefordert und schriftlich darüber informieren, ob eine Ausnahme von der Mietpreisbremse vorliegt. Unterlässt der Vermieter dies, kann er sich zumindest zwei Jahre lang nicht auf diese Ausnahme berufen. Es ist für Mieter einfacher geworden, eine Verletzung der Mietpreisbremse zu rügen. Zu viel bezahlte Miete muss der Vermieter für den Zeitraum ab der Rüge zurückbezahlen.
„Da wir nun in Bayern weiterhin eine wirksame Verordnung haben, raten wir den Mietern: Ziehen Sie die Mietpreisbremse, machen Sie von Ihren Rechten Gebrauch!“, so Monika Schmid-Balzert weiter.
Zur Erläuterung:
– Kündigungssperrfrist: Bei Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen sind Mieter in Bayern 10 Jahre vor Kündigungen wegen Eigenbedarfs und wirtschaftlicher Verwertung geschützt. Das ist nicht neu, wurde aber auf 203 Gemeinden von zuvor 162 Gemeinden ausgedehnt.
– Kappungsgrenzesenkung: Für Mieterhöhungen sieht das BGB grundsätzlich die Möglichkeit vor, die Mieten alle drei Jahre um 20 Prozent zu erhöhen. Mit dieser Regelung werden Gemeinden festgelegt, in welchen alle drei Jahre maximal um 15 Prozent bis zur Grenze der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden darf. Auch das ist nicht neu, wurde aber von 162 auf 203 Gemeinden ausgedehnt.
– Die 203 bayerischen Städte und Gemeinden, in denen ab 1. Januar 2022 die oben genannten Regelungen gelten, sind abrufbar unter https://www.justiz.bayern.de/ministerium/gesetzgebung/

Der DMB Landesverband Bayern e.V. ist die Dachorganisation der 51 Mietervereine in Bayern und vertritt deren Interessen und somit auch die Interessen der mehr als 165.000 Mieterinnen und Mieter im DMB Bundesverband.

Der Deutsche Mieterbund steht für
⚫ bezahlbare Mieten
⚫ Ausweitung des Wohnungsangebots, insbesondere bei Sozialwohnungen
⚫ Eindämmung der Nebenkostenexplosion
⚫ ein leistungsstarkes Wohngeld
und vertritt diese Forderungen in Politik und Wirtschaft.
Der Landesverband strebt eine einheitliche Wahrnehmung in Miet- und Wohnungsangelegenhei-ten der ihm angeschlossenen Vereine an.
Auch setzt er sich für die Gestaltung eines sozialen Wohn-, Miet- und Bodenrechts im Rahmen einer sozialen Wohnungspolitik ein.

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